AGB     DREAMLIGHT  

AGB -  Allgemeine Geschäftsbedingungen (Dreamlight)

  1. AUFTRAG (Vertragliche Vereinbarungen)

Ein Engagement Vertrag zwischen dem Veranstalter und der Band Dreamlight kommt nur durch eine schriftliche Form wie zb Vertrag oder unsere Standard Auftragsbestätigung zu Stande.  Mündliche Absprachen Emails und Handschriftliche Änderungen im Vertag (Auftrag) sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt!

  1. BEZAHLUNG

Die vereinbarte Gage ist vom Veranstalter wenn nicht anders vereinbart in BAR am Veranstaltungstag in voller Höhe zu bezahlen.

Bei Zahlung per Überweisung ist eine Anzahlung von 40 Prozent von der vereinbarten Gage innerhalb einer Woche nach Vertragsausfertigung zu bezahlen .Der Restbetrag muss bis längstens 5 Tage nach Veranstaltungsende überwiesen werden und am Konto von Dreamlight (Christian Gelück) einlangen. Bei Zahlungsverzug von einer weiteren Woche (Veranstaltungstag) durch den Veranstalter behält sich Dreamlight (C.Gelück) das Recht vor ohne weitere Mahnung das Rechtsbüro mit der Eintreibung der Ausständigen Vertraglich Rest Gage inkl. Verzugszinsen zu beauftragen !

  1. SPIELZEIT

Als Spielzeit ist die Zeit zwischen vertraglich vereinbarter Anfang und Endzeit zu verstehen wobei diese Zeiten im Bedarfsfall in beidseitigem Einverständnis jederzeit verlängert oder verändert werden können. Im Allgemeinen spielt die Band jeweils 1,5 Stunden mit einer zwischenzeitlichen Pause von ca.10min abhängig von der Stimmung des Publikums oder Einlagen usw. .

Bei Aufträgen über 6 Stunden und mehr ist eine Mitternachtspause von ca. 30min zu gewährleisten.

Bei Unterbrechungen oder Verzögerungen jeglicher Art seitens des Veranstalters (Ansprachen Einlagen (Spiele bei zB. Hochzeiten) führt diese keinesfalls zu einer Verlängerung der Aufführungsdauer, Anfang und Endzeit der Veranstaltungsvereinbarung bleiben hierbei unberührt.

Ebenfalls führt eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung durch den Veranstalter in keinem Fall zu einer Minderung der vereinbarten Gage.

Wird vom Auftraggeber eine Verlängerung erwünscht so ist die Verlängerung pro angefangene Stunde im vereinbarten Stundensatz zu verrechnen!

  1. VERPFLEGUNG UND ÜBERNACHTUNG!

Der Veranstalter stellt während der gesamten Veranstaltung (inkl. Aufbau diversen Wartezeiten (Bankett / Essen) und Abbau) alkoholfreie Getränke nach freier Wahl und mindestens eine warme Mahlzeit pro Bandmitglied zur Verfügung, bei Veranstaltungen über 5 Stunden ist ein kleiner Mitternachtsimbiss für die Künstler zu gewährleisten, die Kosten hierfür trägt der Veranstalter !

Beträgt die Anfahrt (einzelne Strecke) zum Veranstaltungsort über eine Stunde (über 100 KM) bzw. eine Spielzeit über 5 Stunden so hat der Veranstalter (Auftraggeber) für eine saubere (Winter beheizt)  Unterkunft mit (WC, Bad, Dusche) Sorge zu tragen. Wobei die Fahrtzeit vom Veranstaltungsort zum Quartier maximal 10 min betragen dürfen. (Frühstückspension und ähnliches). Die Gesamtkosten der Übernachtung für die Bandmitglieder trägt zur Gänze der Veranstalter (Auftraggeber). Bei grober Vernachlässigung und Nichterfüllung der Vertraglichen Vereinbarungen steht es Dreamlight jederzeit zu, ein geeignetes Quartier in der Nähe zu suchen und zu Mieten, die Kosten hierbei gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  1. Storno

Dem Veranstalter steht das Recht jederzeit den Auftrag (Vertrag) zu stornieren hierbei ist vom Veranstalter (Auftraggeber) eine Stornogebühr vom Vertragsabschluss bis 20 Tage vor dem Veranstaltungstag in der Höhe von 60% der Vertragssumme zu bezahlen , von 20Tage bis einen Tag vor der Veranstaltung 80% von der Vertragssumme und am Tag der Veranstaltung ist die volle Vertragssumme zu bezahlen!

RÜCKTRITTSRECHT: Da es sich um einen Engagement Vertrag (Leistungsaustausch) handelt ist jegliches Rücktrittsrecht (zb 14 Tage im Handel) ausgeschlossen. Die Stornogebühr muss in jeglichem Falle bezahlt werden !

Eine Stornierung muss schriftlich und unterschrieben (Einschreiben) per Post erfolgen! Email, WhatsApp, SMS oder telefonische Stornierungen sind rechtlich ungültig Der Veranstalter erkennt dieses mit seiner Unterschrift in vollem Umfang an !

  1. Technische Anforderung und Sicherheit der Musikgeräte und Künstler

Die komplette Licht und Tonanlage wird für den Veranstaltungszweck von Dreamlight gestellt.

Stromanschluss bei kleinen Veranstaltungen  je 1 oder 2 getrennte Stromkreise mit 16A (220V)

Für größere Feste bei zB. Zelte oder Ballsaal mit großer Bühne wäre idealerweise 1 Stromanschluss 380V 16A mit getrennten Phasen oder 3 einzeln abgesicherte 220V 16 A Steckdosen .

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen das die Zuleitung den sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen und das keine anderen Geräte an diesen Leitungen betrieben werden dürfen.

Für eventuelle Stromausfälle und anderen Auftrittsunterbrechung oder Beendigung der Veranstaltung durch höhere Gewalt haftet der Veranstalter und der Band ist ebenso die volle Gage auszubezahlen.

Bei öffentlichen Festen hat der Auftraggeber für eine Wetterfeste und geschützte Bühne zu sorgen.

Für allfällig verursachte Schäden an den Musikgeräten durch ungenügenden Schutz oder durch Dritte am gesamten Equipment (Instrumente PA Anlage Boxen usw. ) sowie den Bandmitgliedern haftet zur Gänze der Auftraggeber (Veranstalter) . Der Veranstalter hat für die Sicherheit der Künstler, Mitarbeiter und deren Geräte (Anlagen) zu sorgen.

Personen die die Darbietung in jeglicher Form stören sind ohne jegliches vom Veranstaltungsort zu entfernen.

  1. Vertragsauflösung durch Dreamlight

Dreamlight ist berechtigt im Falle von höherer Gewalt bei Krankheit Unfall oder Tot eines einzelnen Bandmitglieds den Vertrag aufzulösen hierbei ist der Veranstalter in diesem Fall zur Geltendmachung irgendwelcher Schadensansprüchen nicht berechtigt.

Dreamlight ist jederzeit berechtigt die Besetzung der Musikgruppe zu ändern dieses hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrages.

  1. Abgaben und Behörden

Sämtliche Steuern Gebühren und Abgaben wie AKM  und anderen gehen zu Lasten des Veranstalters

Der Veranstalter haftet zur Gänze für behördlichen Anmeldungen und gesetzlichen Auflagen!

 

GERICHTSSTAND IST 2500 BADEN / NÖ (bei Wien) (öffentliche Feste)

Gerichtsstand bei Privaten Veranstaltungen (Hochzeiten und dergleichen) ist der Wohnort des Veranstalters (Hochzeitspaar usw)!

                                    Es gilt ausnahmslos Österreichisches Recht!

BANKVERBINDUNG : VOLKSBANK    BEZ.: Christian Gelück

 IBAN: AT754300022571030000     BIC: VBOEATWWXXX

Der Auftraggeber erkennt diese AGB in vollem Umfang bei Vertragsabschluss an !

 

AGB DREAMLIGHT 2020      www.dreamlight.at    Bandinhaber Christian Gelück 2542 Kottingbrunn